QUALITÄTSCHARTADie Qualitätscharta hat das Ziel, dem Begünstigten die Verpflichtungen zu erläutern, die die Securplan GmbH in Bezug auf Qualitätssicherung und Transparenz der Informationsdienste wahrnimmt, sei es in strategischer Hinsicht (Qualitätspolitik), als auch in organisatorischer Hinsicht (Vorbereitung undErbringung des Angebots) und in operativer Hinsicht (spezifische Ziele und Standards), sowie in Bezug auf die Qualitätssicherung den Begünstigten gegenüber.
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RISIKOBEWERTUNGEN |
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Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Betrieb mit mindestens einem Arbeitnehmer eine Risikobewertung erstellen muss. Dabei können Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern eine vereinfachte Risikobewertung verfassen, welche alle bewerteten Risiken beinhalten muss. In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern muss ein Dokument verfasst werden, welches alle Risiken behandelt und bewertet, darunter Lärmrisiko und chemisches Risiko, das Risiko beim Heben und Tragen von Lasten und die so genannten neuen Risiken wie Stress oder Altersrisiko. Wir erstellen für unsere Kunden anhand verschiedener Daten und einer gezielten Analyse die Risikobewertung. |
Wie sicher ist Ihr Betrieb?
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Leitung des Arbeitsschutzdienstes (RSPP) |
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Jeder Betrieb, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss einen Leiter des Arbeitsschutzdienstes ernennen. Dieser ist für die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen zur Reduzierung der Risiken, für die Ausarbeitung von Sicherheitsplänen sowie für die Schulung und Unterweisung der Arbeitnehmer im Betrieb verantwortlich. Mit unserem umfassenden Know-how und unserer langjährigen Erfahrung können wir sämtliche Aufgaben des Leiters des Arbeitsschutzdienstes übernehmen. |
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Beratung |
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Unser qualifiziertes Personal berät Sie in allen Belangen des Arbeits- und Brandschutzes. Wir unterstützen Sie bei Angelegenheiten mit Behörden oder Ämtern und sorgen für deren reibungslose Lösung. |
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Maßnahmenkatalog |
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Securplan erstellt betriebsspezifische Maßnahmenkataloge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes im Betrieb. Dabei werden alle Verbesserungsvorschläge gesammelt und dem Arbeitgeber unterbreitet. Auf diese Weise kann dieser schnellstmöglich Sicherheitsmängel beheben und Unfällen vorbeugen. |
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AUDITS - Periodische Kontrollen und Betriebsbegehungen |
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Zweck dieser Betriebsbegehungen sind die kontinuierliche Kontrolle der Arbeitsplätze und die Sensibilisierung der Arbeitnehmer in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz. Dabei wird eine Fotodokumentation erstellt, welche die im Betrieb vorhandenen Mängel sowie die diesbezüglichen Maßnahmen zu deren Beseitigung beinhaltet. |
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Lärmmessungen |
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Wir bieten gezielte Messungen für alle Betriebe mit lärmbelasteten Arbeitsplätzen an. Mit der Erstellung eines Lärmschutzkataloges können spezifische Maßnahmen zur Lärmreduzierung getroffen werden. |
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Schulungen |
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Dank jahrelanger Erfahrung und durch qualifiziertes Personal ist es uns möglich, Schulungen in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes abzuhalten. Neben praxisbezogenen Übungen in unserem Schulungsraum, (den korrekten Umgang mit Feuerlöschern, etc.), bieten wir auch Inhouse-Schulungen direkt beim Kunden, z.B. Gabelstaplerkurse. |
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POS – Einsatzsicherheitsplan |
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Der Einsatzsicherheitsplan (ital. „piano operativo di sicurezza“ = POS) muss von jedem auf einer Baustelle tätigen Unternehmen erstellt werden. Wir passen diesen in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen an die jeweilige Baustelle an und betreuen unsere Kunden zur Gewährleistung des korrekten Ablaufs. |
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PSA – Persönliche Schutzausrüstung |
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Die persönlichen Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und der Tätigkeit des Arbeitnehmers und dem damit verbunden Risiko angepasst sein. Durch individuelle Beratung können wir die geeignete Ausrüstung wählen und damit Arbeitskomfort und Arbeitsschutz verbessern. |